Baqsimi – Nasales Glucagon

Was für eine grossartige Entwicklung! «Baqsimi» ist demnächst in der Schweiz erhältlich. Aber aufgepasst! «Baqsimi» ist noch nicht in der Spezialitätenlisten erfasst. Für Arzneimittel, die nicht in der Spezialitätenliste gelistet sind, besteht keine generelle Vergütungspflicht aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Tipp: Klärt vorher ab, wieviel es kostet und wer die Kosten dafür übernehmen muss.

Infos zum nasalen Glucagon: www.baqsimi.com